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Verwenden Sie den Kündigungsbutton richtig?

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Die neue Verordnung über den Kündigungsbutton, die im Juli 2022 in Kraft tritt, ist ein großer Sieg für die Verbraucherrechte. Sie zielt darauf ab, die undurchsichtigen Verfahren, die Kunden und Kundinnen derzeit bei der Kündigung eines digitalen Abonnements durchlaufen müssen, zu vereinfachen.

Aber wofür steht der Kündigungsbutton genau? Kurz gesagt: Es muss für Kundinnen und Kunden genauso einfach sein, einen Abo-Vertrag online zu kündigen, wie diesen online abzuschließen.

Inhaltsverzeichnis

Was E-Commerce-Händler darüber wissen sollten

Ab dem 1. Juli 2022 sieht eine aktualisierte Fassung des § 312k des Bürgerlichen Gesetzbuchs1, die zu dem Zeitpunkt ins BGB eingefügt wird, eine neue Regelung für die Kündigung von Verbraucherverträgen im E-Commerce in Deutschland vor.

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge

Diese neue Verordnung gilt, wenn Verbraucher online einen Vertrag über den elektronischen Geschäftsverkehr abschließen und dieser Vertrag eine Vereinbarung über wiederkehrende Zahlungen mit einem Online-Händler vorsieht und der Händler Waren und/oder Dienstleistungen gegen Bezahlung an den Verbraucher liefert.

Weniger umständlich ausgedrückt: Der Kündigungsbutton wird für die Händler erforderlich, die in Deutschland vertreten sind und wiederkehrende digitale Verträge online anbieten.

Hierbei gibt es einiges zu beachten. Erfahren Sie mehr darüber, wie E-Commerce-Händler die neuen Vorschriften einhalten können und was Unternehmen, die Produkte und/oder Dienstleistungen digital anbieten, dafür tun müssen.

Wie Kunden künftig Verträge online kündigen können:

  1. Die Händler-Website muss über einen Kündigungsbutton verfügen, der zugänglich ist, ohne dass sich Kundinnen und Kunden dafür in ihr Kundenkonto einloggen müssen.
  2. Klicken diese auf den Kündigungsbutton, werden sie auf eine Bestätigungsseite mit einem Formular weitergeleitet. Auf dieser Seite geben sie dann die Einzelheiten zur gewünschten Vertragskündigung an. Um den Vorgang abzuschließen, müssen die sie auf den Bestätigungsbutton klicken. Damit bestätigen Sie ihre Kündigungserklärung und übermitteln sie an den Händler.
  3. Auf der darauffolgenden Abschlussseite haben die Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, die übermittelte Kündigung downzuloaden und zu speichern. Zudem erhalten sie die Kündigungsbestätigung unmittelbar elektronisch in Textform vom Händler, in der Regel per E-Mail.
  4. Natürlich sind Verbraucher nicht verpflichtet, dieses neue Kündigungsverfahren zu verwenden. Es bietet ihnen jedoch eine schnelle, einfache Möglichkeit der Kündigung.

 In welchen Fällen gilt das neue Gesetz?

Es spielt keine Rolle, ob der Vertrag, der gekündigt werden soll, ursprünglich auf einer Website elektronisch geschlossen wurde. Entscheidend ist, dass Verbraucher den Vertrag auch auf der Website hätten abschließen können und – in diesem Fall – in der Lage sein müssen, ihn auf gleiche Weise zu kündigen.

Welche Schritte müssen Händler befolgen, um den Kündigungprozess via Button korrekt umzusetzen?

Schritt 1: Der Kündigungsbutton

Der Kündigungsbutton muss stets verfügbar, unmittelbar und leicht zugänglich sein. Es ist wichtig, dass sich Kundinnen und Kunden nicht erst in ihr Konto einloggen müssen, um zu kündigen. 

Für die Beschriftung des Buttons gibt es strenge Vorgaben. Sie muss gut lesbar sein und darf nichts anderes als „Verträge hier kündigen“ oder Vergleichbares in anderen Sprachen enthalten. Andere Klartextbeschriftungen für die Vertragskündigung sind zulässig, aber es besteht die Gefahr, dass dieser alternative Text als unklar angesehen werden könnte.

Kundinnen und Kunden, die auf den Kündigungsbutton klicken, leiten damit den Kündigungsvorgang ein.

 

Compliant example of BGB 312k cancellation button English and German

Beispiele für konforme Kündigungsbutton

Schritt 2: Die Bestätigungsseite und der Bestätigungsbutton

Durch Anklicken des Kündigungsbuttons werden Kundinnen und Kunden auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet. Auf dieser Seite werden sie aufgefordert, die folgenden Informationen in ein Formular einzugeben:

  • Art der Kündigung und im Falle einer außerordentlichen Kündigung den Kündigungsgrund
  • Eindeutige Informationen zur Identifizierbarkeit der Kundin/ des Kunden, z. B. Name, Adresse
  • Eindeutige Information zur Identifizierbarkeit des Vertrags, z. B. Vertragsnummer
  • Angabe, wann die Kündigung das Vertragsverhältnis zwischen Kundin/Kunde und Händler beenden soll. Dies darf kein Pflichtfeld sein. Für den Fall, dass kein Kündigungszeitpunkt angegeben wird, sieht das Gesetz vor, dass die Kündigung im Zweifelsfall zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam werden soll.
  • Angaben zur schnellen elektronischen Übermittlung der Kündigungsbestätigung (in der Regel E-Mail-Adresse).

Weitere Einzelheiten sind nicht erforderlich, da das Ziel darin besteht, ein einfaches und unkompliziertes Kündigungsverfahren anzubieten.

 Die Bestätigungsseite benötigt neben dem Formular noch einen Bestätigungsbutton, der anklickt werden muss, um die Kündigung auszusprechen. Der Button muss immer verfügbar, unmittelbar und leicht zugänglich sein. Zudem muss er mit „Jetzt kündigen“ oder anderen, entsprechend klaren Formulierung beschriftet sein.

Schritt 3: Speicherung und Bestätigung der Kündigung

Nachdem die Kundinnen und Kunden ihre Angaben gemacht und den Bestätigungsbutton gedrückt haben, müssen sie die Möglichkeit haben, die Kündigung mit Datum und Uhrzeit der Übermittlung zu speichern.

Generell sollte es ihnen einfach gemacht werden, die Kündigungsübermittlung zu dokumentieren. Eine gute Möglichkeit hierfür ist die Bereitstellung einer Zusammenfassung als Download.

Doch diese allein reicht nicht aus. Der Händler muss den Kundinnen und Kunden zudem eine Kündigungsbestätigung zuschicken und in Textform bestätigen,

  • dass die Kündigung am genannten Datum und zur genannten Uhrzeit eingegangen ist und
  • zu welchem Termin das konkrete Vertragsverhältnis beendet wird.

Hierbei besteht die rechtliche Annahme, dass der Händler die Kündigung unverzüglich erhält. Dies dient auch dazu, Kundinnen und Kunden die Kündigung zu erleichtern, da sie keinen technischen Einblick in den Kündigungsprozess haben und diesen auch nicht benötigen. Die Kündigungsbestätigung kann und wird in den meisten Fällen automatisiert erfolgen.

Vertragskündigungen einfach umsetzen mit Nitrobox

Wenn Sie als Händler unsicher sind, wie Sie den Kündigungsbutton für Ihr Unternehmen umsetzen können, kann Ihnen Nitrobox helfen.

Die Abonnementverwaltung ist eines von vielen smarten Features der Nitrobox Platform. Das Subscription Management ermöglicht es Ihnen, Verträge nicht nur automatisch zu erstellen und zu verwalten, sondern auch zu kündigen und die Bedürfnisse Ihrer Kundinnen und Kunden perfekt zu erfüllen – in Echtzeit und auf einer zentralen Plattform.

Die Kündigung eines Vertrages geht bei Nitrobox sozusagen auf Knopfdruck. Zunächst verbinden Sie das Formular der Bestätigungsseite mit der Nitrobox-API. Wenn der Bestätigungsbutton geklickt wird, werden die Formulardaten an die Nitrobox Platform übermittelt.

Das System kann die Vertragskündigung automatisch für Sie durchführen und die Kündigung an Ihr E-Mail-Automatisierungstool (oder eine andere elektronische, textbasierte Benachrichtigung) Ihrer Wahl melden, um sicherzustellen, dass Ihre Kundinnen und Kunden über den Erfolg der Kündigung informiert werden.

Damit ermöglicht Nitrobox Ihnen

  • Ordentliche Kündigungen: Unter Einhaltung der Vertragsbedingungen und der damit verbundenen Kündigungsfrist, wenn eine solche gegeben ist
  • Außerordentliche Kündigungen: Die Wahl eines beliebigen Termins, den Sie und Ihr Kunde für die Kündigung vereinbaren, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen.

Unabhängig von der gewählten Kündigungsart sorgt Nitrobox für die korrekte Abrechnung und Rechnungsstellung für Sie und Ihre Kundinnen und Kunden:

  • Abrechnung von Leistungen, die nur teilweise erbracht wurden
  • Erstellung von Schlussrechnungen für Teilbeträge
  • Erstellen von Gutschriften und Auslösen von Rückerstattungen an Kunden

Für Händler, die in Deutschland vertreten sind und wiederkehrende digitale Verträge online anbieten, ist der Kündigungsbutton ab 01. Juli 2022 ein Muss. Nitrobox hilft Ihnen dabei, diese neue Verordnung schnell zu erfüllen und unterstützt Sie bei diesem Prozess.

Haben Sie Fragen zu den ersten Schritten? Dann vereinbaren Sie noch heute eine Nitrobox-Demo und kostenlose Beratung.

Sources:
1: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312k.html

Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar.

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